Bedingungen
Abweichend zu den allgemeinen Stornierungsbedingungen der Fincallorca Vermittlungsbedingungen gewährt der Vermieter der teilnehmenden Finca für alle neuen Buchungen für das Reisejahr 2022 und 2023 eine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit bis zu 28 Tage vor Anreise.
Bei Stornierung dieser Buchung in weniger als 28 Tagen vor Anreise greift Punkt 6.2.d) der allgemeinen Vermittlungsbedingungen der Fincallorca GmbH.
Alle weiteren Punkte der allgemeinen Vermittlungsbedingungen, sowie die Entrichtung der Servicegebühr und die ggf. gebuchte Reiserücktrittsversicherung bleiben von dieser Aktion unberührt.
Zu den FAQ
Vermittlungsbedingungen der Fincallorca GmbH
Vermittlungsbedingungen der FINCALLORCA GmbH
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle Ihrer Buchung Inhalt des Vermittlungsvertrages, den Sie – nachfolgend „Kunde“ genannt, mit der Firma FINCALLORCA GMBH, nachfolgend „FINCALLORCA“, bezüglich der Ferienwohnung/des Ferienhauses abschließen. „Ferienwohnung“, bzw. „Ferienhaus“ werden nachfolgend einheitlich „Ferienobjekt“ genannt. Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter, mit dem der Vertrag aufgrund der Vermittlung von FINCALLORCA zustande kommt. Der Eigentümer, bzw. Vermieter des Ferienobjekts wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als „Vermieter“ bezeichnet. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
- Stellung und Leistungen von FINCALLORCA, Anzuwendende Rechtsvorschriften
- Buchungsablauf
- Auskünfte, Hinweise
- Zahlungsabwicklung
- Kaution
- Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) / Stornokosten
- Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
- Obliegenheiten des Kunden gegenüber FINCALLORCA und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden
- Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter
- An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
- Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
- Pflichten von FINCALLORCA bezüglich Einreisevorschriften und Visa Einreisebestimmungen
- Haftung des Vermittlers
- Rechtswahl und Gerichtsstand, Verbraucherstreitbeilegung
1. Stellung und Leistungen von FINCALLORCA, Anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. FINCALLORCA bietet auf den Internetseiten die Vermittlung fremder Leistungen, nämlich von Verträgen mit den Vermietern von Ferienobjekten an. FINCALLORCA hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter.
1.2. Soweit FINCALLORCA eine Zusammenstellung aus touristischer Hauptleistung und Nebenleistungen der Vermieter (z.B. Unterkunft nebst Beförderung ) vermittelt und die Nebenleistungen der Vermieter ein wesensmäßiger Bestandteil der Hauptleistung sind, hat FINCALLORCA lediglich die Stellung eines Vermittlers des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Das gleiche gilt, wenn die Nebenleistungen des vermittelten Vermieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungszusammenstellung des Leistungsträgers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Leistungsträgers oder der FINCALLORCA selbst darstellen noch als solches beworben werden.
1.3. FINCALLORCA hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von FINCALLORCA vorliegen.
1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von FINCALLORCA als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von FINCALLORCA) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist FINCALLORCA im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Mietvertrages über das Ferienobjekt. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Vermieters zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige Haftung von FINCALLORCA aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.5. Die Rechte und Pflichten von FINCALLORCA als Vermittler ergeben sich aus
diesen Vermittlungsbedingungen, etwaigen ergänzenden vertraglichen Vereinba-
rungen, hilfsweise aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Vor-
schriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung). Für diese Geschäftsbesorgung erhebt FINCALLORCA u.U. ein eigenes, grundsätzlich nicht erstattbares Serviceentgelt vom Kunden, das dem Kunden im Angebot in der jeweils anfallenden Höhe konkret mitgeteilt wird und Vertragsbestandteil des Vermittlungsvertrages ist, soweit die Leistung durch FINCALLORCA erbracht wurde; Mängel- und Gewährleistungsrechte aus dem Vermittlungsvertrag bleiben unberührt.
1.6. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunde und Vermieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch FINCALLORCA als Handelsvertreter namens und in Vollmacht des Vermieters getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von FINCALLORCA zustande kommenden Vertrags.
2. Buchungsablauf
2.1. Für die Buchung, die telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Kunde dem Vermieter gegenüber FINCALLORCA als dessen rechtsgeschäftlicher Vertreter den Abschluss des Mietvertrages über das Ferienobjekt verbindlich an.
b) Der Mietvertrag mit dem Vermieter kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) zustande, die FINCALLORCA als Vermittler und Vertreter des Vermieters in dessen Namen vornimmt. Die Buchungsbestätigung bedarf keiner bestimmten Form.
2.2. Buchungen können ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen. Für den Vertragsabschluss gilt:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von FINCALLORCA erläutert. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext von FINCALLORCA im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Vermieter gegenüber FINCALLORCA als dessen Vertreter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
c) Für die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen des Mietvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Vermieter bzw. FINCALLORCA als dessen Vertreter sind vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von FINCALLORCA beim Kunden zu Stande.
3. Auskünfte, Hinweise
3.1. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet FINCALLORCA im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet FINCALLORCA gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
3.2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt FINCALLORCA bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der von FINCALLORCA zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
3.3. Sonderwünsche nimmt FINCALLORCA nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Vermieter entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat FINCALLORCA für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Vermieter zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
4. Zahlungsabwicklung
4.1. FINCALLORCA ist hinsichtlich aller Zahlungen, auch bezüglich Rücktrittskosten und sonstigen Zahlungen an den Vermieter, als Handelsvertreter zum Inkasso durch den Vermieter ermächtigt.
4.2. Soweit FINCALLORCA als Vermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB (siehe Ziffer 1.3) hat, gilt: FINCALLORCA darf Zahlungen des Kunden auf Vergütungen für Reiseleistungen nur fordern und entgegennehmen, wenn sie sichergestellt hat, dass diese dem Kunden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von FINCALLORCA selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von FINCALLORCA als Vermittler verbundener Reiseleistungen
a) Reiseleistungen ausfallen oder
b) der Kunde im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.
Diese Sicherstellung leistet FINCALLORCA bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an den Vermittler verbundener Reiseleistungen, mit der Folge, dass diese Zahlungen erst nach Übergabe des Sicherungsscheines für verbundene Reiseleistungen fällig werden.
4.3. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist das Serviceentgelt gem. Ziffer 1.5 und eine Anzahlung auf das vermittelte Ferienobjekt fällig. Die Höhe der Anzahlung beträgt 30% des Gesamtpreises und ist innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung an FINCALLORCA zu leisten. Die Restzahlung ist 5 Wochen vor Reiseantritt an FINCALLORCA zu entrichten. Über diese Zahlungskonditionen wird der Kunde auch vor seiner Buchung in der Auskunft über die Verfügbarkeit des Ferienobjekts informiert. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei FINCALLORCA.
4.4. Gehen Serviceentgelt, die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei FINCALLORCA oder dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der Kunde den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist FINCALLORCA berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 6.2 zu berechnen.
4.5. Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Ferienobjekts bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Objektes und auf die vertraglichen Leistungen.
5. Kaution
5.1. Soweit Kautionen zu leisten sind, wird ein Kautionsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter des Ferienobjekts begründet. FINCALLORCA treffen keinerlei Verpflichtungen zur Abrechnung oder Rückzahlung der Kaution.
5.2. Soweit der Vermieter eine Kaution fordert, ist dies in der Beschreibung des Ferienobjekts und der Buchungsbestätigung vermerkt. Soweit angegeben ist, dass die Kautionszahlung an FINCALLORCA zu leisten ist, hat FINCALLORCA als Handelsvertreter ausschließlich die Stellung eines Inkassobevollmächtigten des Vermieters.
5.3. Die Kaution ist in der Regel vor Ort zu entrichten. Eine Kautionsleistung per Scheck ist generell nicht möglich. Die Kautionsleistung per Kreditkarte oder per Vorab-Überweisung auf ein Konto des Vermieters ist nur dann möglich, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.
5.4. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden aus dem Vertrag mit dem Vermieter (insb. Schlüsselrückgabe, Bezahlung von verbrauchsabhängigen Nebenkosten (soweit gesonderte Abrechnung vereinbart), Schadensersatz bei Beschädigung des Ferienobjekts, Reinigungskosten (z.B. bei nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung durch Kunden, wenn diese vereinbart war)).
5.5. Der Vermieter, bzw. dessen Beauftragter ist berechtigt, entsprechende Einbehalte an der Kaution vorzunehmen.
5.6. Soweit vom Vermieter, bzw. seinen Beauftragten keine Verrechnung mit der Kaution wegen Ansprüchen gemäß Ziffer 5.4 vorgenommen wird, erfolgt die Rückzahlung am letzten Belegungstag vor Abreise des Kunden. Ansonsten erfolgt die Abrechnung und gegebenenfalls Rückzahlung spätestens 14 Tage nach Belegungsende.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Belegungsbeginn (Anreise) / Stornokosten
6.1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Darüber hinaus besteht bei Verträgen über Ferienobjekte, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB auch kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist. Dem Kunden wird jedoch bei den von FINCALLORCA vermittelten Verträgen durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt, soweit eine abweichende Regelung des Vermieters nicht ausdrücklich abweichend im Angebot mitgeteilt wurde. Die Rücktrittserklärung vor Belegungsbeginn soll ausschließlich an FINCALLORCA als Handelsvertreter des Vermieters gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
6.2. Die Vermieter können – soweit nicht abweichend vertraglich vereinbart - durch FINCALLORCA als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) Bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Belegungsbeginn 30% des Mietpreises
b) Vom 89. Tag bis zum 60. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Mietpreises
c) Vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 75% des Mietpreises
d) Vom 29. Tag bis zum Tag des Belegungsbeginns und bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung 90% des Mietpreises.
6.3. Im Falle der Geltendmachung pauschalierter Rücktrittskosten gemäß der vorstehenden Regelungen 6.2 ist der Vermieter nicht verpflichtet, Nachweise bezüglich einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils im ursprünglich vereinbarten Vertragszeitraum zu erbringen. Es bleibt dem Kunden jedoch ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber FINCALLORCA nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet
6.4. Dem Vermieter bzw. FINCALLORCA als dessen Vertreter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall unter Berücksichtigung von Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung sowie ersparter Aufwendungen geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
6.5. Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter gegenüber oder gegenüber FINCALLORCA nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zu Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
6.6. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann selbst oder durch FINCALLORCA als Vertreter dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertraglich vereinbarten wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages und die vertragsgemäße Nutzung des Ferienobjekts erforderlich sind, bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
6.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Diese kann über FINCALLORCA abgeschlossen werden.
7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder FINCALLORCA als deren Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomizils und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziffer 10 dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
8.1. Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen des Vermieters, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von FINCALLORCA zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
8.2. Der Vermieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erlangt sowie ersparte Aufwendungen.
8.3. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem Vermieter nachzuweisen, dass er Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung des Objekts erlangt hat bzw. entsprechende Einnahmen und/oder ersparte Aufwendungen höher waren als vom Vermieter berücksichtigt.
8.4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist im Preis für das Ferienobjekt nicht enthalten, wird aber empfohlen.
9. Obliegenheiten des Kunden gegenüber FINCALLORCA und dem Vermieter, Kündigung durch den Kunden
9.1. Mängel der Vermittlungsleistung von FINCALLORCA sind vom Kunden dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit FINCALLORCA in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.
9.2. Mängel des Feriendomizils selbst, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber der von FINCALLORCA genannten Stelle, ohne besonderen Hinweis gegenüber dem Vermieter selbst, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, dem Mangel oder der Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.
9.3. Damit dem Kunden bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzeigen, wenn der Kunde solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.
9.4. Wird der Aufenthalt im Feriendomizil durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragter, eine ihnen vom Kunden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
10. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter
10.1. Das Ferienobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter, unbeschadet seines Rechts auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Objekt zu verlassen.
10.2. Besuche jedweder dritter Personen, die nicht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen als Mitreisende angegebenen wurden und die einen Zeitraum 24 Stunden überschreiten, insbesondere eine Übernachtung einschließen sind dem Vermieter anzuzeigen. Erfolgt eine solche Anzeige nicht oder stellen sich solche Besuche objektiv als Zusatzbelegung des Ferienobjekts dar, gilt die Regelung in Ziffer 9.1. entsprechend.
10.3. Die Kunden und ihre Mitreisenden sind verpflichtet, das Objekt pfleglich zu behandeln. Die Kunden sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
10.4. Der Kunde hat Bedienungsanweisungen und sonstige Hinweise bezüglich der Nutzung des Objekts und seiner Einrichtungen, die im Ferienobjekt ausliegen oder ihm vor Ort mitgeteilt wurden, genau zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Eingriffe in technische Einrichtungen des Ferienobjekts, insbesondere die Elektroinstallation, die Wasser- oder Abwasserversorgung, in einzelne Geräte, Heizungen, Umwälzanlagen von Swimmingpools oder Schließeinrichtungen ohne Zustimmung des Beauftragten oder Eigentümers vorzunehmen. Für schuldhaft durch eine entsprechende Zuwiderhandlung verursachte Schäden haftet der Kunde, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Mitreisenden.
10.5. Der Kunde ist verpflichtet, ihm mitgeteilte örtliche Vorschriften, insbesondere zum Brand- und Lärmschutz und zur Wasserversorgung zu beachten.
10.6. Dem Kunden obliegt auch die regelmäßige Reinigung des Ferienobjektes, das vor der Abreise im sauberen Zustand zu hinterlassen ist. Eine eventuell im Preis enthalten Endreinigung enthält nicht das Reinigen des Geschirrspülers oder die Reinigung des Kochherdes, des Backofens, des Kühlschranks und der Küchengeräte; diese müssen in einwandfrei sauberen Zustand hinterlassen werden. Bedarf es einer Extra-Reinigung, so wird von dem Vermieter die Reinigungszeit berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen oder Beschädigungen der Wohnungsausstattung werden gesondert in Rechnung gestellt. Etwaige Entschädigungsleistungen, die sich aus vorstehenden Regelungen zu Lasten des Kunden ergeben, müssen vor Abreise an den Vermieter bezahlt werden und können mit einer geleisteten Kaution verrechnet werden.
10.7. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden. Art, Größe und Zahl sind wahrheitsgemäß und genau anzugeben. Schuldhaft unterbliebene oder falsche Angaben können eine außerordentliche Kündigung des Vertrages durch den Vermieter rechtfertigen.
11. An- und Abreisezeit, verspätete Ankunft
11.1. Das Ferienobjekt kann am Anreisetag zu dem in den Unterlagen über das vermittelte Ferienobjekt genannten Zeitpunkt bezogen werden. Ein Anspruch auf einen früheren Bezug besteht nicht.
11.2. FINCALLORCA teilt die späteste Ankunftszeit mit. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Objektübernahme bei verspäteter Ankunft besteht nicht.
11.3. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall der in den geltenden Unterlagen genannten Stelle anzuzeigen, insbesondere für den Fall, dass der Vermieter oder örtliche Beauftragte ausnahmsweise zu einer späteren Übergabe bereit ist.
11.4. Übernachtungskosten des Gastes aufgrund verspäteter Ankunft gehen zu seinen Lasten.
12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Vermieter stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. Dies gilt insbesondere für die Belegung des jeweiligen Ferienobjekts mit Angehörigen eines oder mehreren Hauständen. Eine Belegung mit Angehörigen mehrerer Haustände gilt unabhängig von der vereinbarten Maximalbelegungszahl ausdrücklich als nicht vereinbart.
12.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des Vermieters bei der Inanspruchnahme der Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Vermieter unverzüglich zu verständigen.
13. Pflichten von FINCALLORCA bezüglich Einreisevorschriften und Visa Einreisebestimmungen
13.1. FINCALLORCA unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ein entsprechender Auftrag ausdrücklich vereinbart worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere, FINCALLORCA bekannte oder offenkundige Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen nicht bereits in den dem Kunden vorliegenden Angebotsunterlagen enthalten sind.
13.2. Entsprechende Hinweispflichten von FINCALLORCA beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus aktuellen, branchenüblichen Informationsquellen Eine spezielle Nachforschungspflicht von FINCALLORCA besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht. FINCALLORCA kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass FINCALLORCA den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
13.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften.
14. Haftung des Vermittlers
14.1. Soweit FINCALLORCA eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet FINCALLORCA nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein..
14.2. FINCALLORCA haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von FINCALLORCA, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
14.3. Eine etwaige eigene Haftung von FINCALLORCA aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen bestehen.
14.4. Die Haftung des Vermittlers nach § 651w Abs. 4 BGB und § 651x BGB bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand, Verbraucherstreitbeilegung
15.1. FINCALLORCA weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass FINCALLORCA nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser FINCALLORCA verpflichtend würde, informiert FINCALLORCA die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. FINCALLORCA weist für alle Verträge die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
15.2. Hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit von FINCALLORCA findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FINCALLORCA ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15.3. Der Kunde kann FINCALLORCA, soweit FINCALLORCA als Vermittler in Anspruch genommen wird, nur an dessen Sitz verklagen.
15.4. Für Klagen von FINCALLORCA gegen den Kunden, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird, soweit Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag geltend gemacht werden, als Gerichtsstand der Sitz von FINCALLORCA vereinbart.
15.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen oder europarechtlicher Vorschriften, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und FINCALLORCA anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Vermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
© Diese Vermittlungsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; FINCALLORCA GmbH & Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2004 – 2019
Download:
Vermittlungsbedingungen.pdf
Terminos_y_condiciones_de_intermediacion.pdf
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Reisejahr 2023 können bis zu 28 Tage vor Anreise,
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werden. Die Servicegebühr sowie die ggf. gebuchte
Reiserücktrittsversicherung bleibt von dieser Aktion
unberührt.
Zu den FAQ
(Fincas mit kostenloser Stornierung)
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Mai 2022Mo Di Mi Do Fr Sa So 2526272829301234567891011121314151617181920212223242526272829303112345
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Juni 2022Mo Di Mi Do Fr Sa So 3031123456789101112131415161718192021222324252627282930123
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Juli 2022Mo Di Mi Do Fr Sa So 27282930123456789101112131415161718192021222324252627282930311234567
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August 2022Mo Di Mi Do Fr Sa So 123456789101112131415161718192021222324252627282930311234
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September 2022Mo Di Mi Do Fr Sa So 29303112345678910111213141516171819202122232425262728293012
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Oktober 2022Mo Di Mi Do Fr Sa So 262728293012345678910111213141516171819202122232425262728293031123456
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November 2022Mo Di Mi Do Fr Sa So 311234567891011121314151617181920212223242526272829301234
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Dezember 2022Mo Di Mi Do Fr Sa So 282930123456789101112131415161718192021222324252627282930311
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Januar 2023Mo Di Mi Do Fr Sa So 2627282930311234567891011121314151617181920212223242526272829303112345
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Februar 2023Mo Di Mi Do Fr Sa So 30311234567891011121314151617181920212223242526272812345
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März 2023Mo Di Mi Do Fr Sa So 27281234567891011121314151617181920212223242526272829303112
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April 2023Mo Di Mi Do Fr Sa So 27282930311234567891011121314151617181920212223242526272829301234567
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Mai 2023Mo Di Mi Do Fr Sa So 123456789101112131415161718192021222324252627282930311234
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Juni 2023Mo Di Mi Do Fr Sa So 29303112345678910111213141516171819202122232425262728293012
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Juli 2023Mo Di Mi Do Fr Sa So 262728293012345678910111213141516171819202122232425262728293031123456
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August 2023Mo Di Mi Do Fr Sa So 3112345678910111213141516171819202122232425262728293031123
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September 2023Mo Di Mi Do Fr Sa So 282930311234567891011121314151617181920212223242526272829301
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Oktober 2023Mo Di Mi Do Fr Sa So 2526272829301234567891011121314151617181920212223242526272829303112345
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November 2023Mo Di Mi Do Fr Sa So 3031123456789101112131415161718192021222324252627282930123
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Dezember 2023Mo Di Mi Do Fr Sa So 27282930123456789101112131415161718192021222324252627282930311234567
Die Lage der Finca
Die Bergwelt-Finca "Raco de Sóller" liegt oberhalb des authentischen Örtchens Sóller und bietet ein atemberaubendes Panorma: Hinter der imposanten Kulisse des Tramuntana-Gebirges schimmert das Mittelmeer. Den Strand von Port de Sóller erreichen Sie nach 8 Kilometern. Südlich von Sóller lockt mit den "Jardins d'Alfabia" die vielleicht schönste Gartenanlage Mallorcas.
KartenansichtDie Finca auf einen Blick
High-Speed Glasfasernetz ideal für Homeoffice
Traumhafte Alleinlage im Tramuntana-Gebirge
Supermarkt "Colmado La Luna (Can Mametes)" (2,1 km)
Geldautomat Caixer Automàtic Banco de Credito Balear (1,9 km)
Wochenmarkt "Soller" (2,4 km)
Golfplatz "Golf Son Termens " (16,7 km)
Arzt "Centre de Salut Sóller Serra Nord" (5,9 km)
Flughafen "Palma de Mallorca" (33,0 km)
Nächster Nachbar (Luftlinie 133 m)
Entfernung zum Meer (Luftlinie 4,2 km)
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie im Außenbereich Ihrer Finca "Raco de Sóller" stehen und den Blick auf die herrlich grünen Berghänge des Tramuntana-Gebirges genießen, könnte es passieren, dass Sie sich in einem James Bond-Film wähnen. So unwirklich ist die Schönheit der Umgebung, die Schafe, viele Olivenbäume – dazu der Blick hinunter auf das Bergdorf. Die Kirchenglocken, die Sie gerade eben noch wahrnehmen können. Tatsächlich hat diese Finca eine Hollywoodgeschichte: Die Schauspielerin Halle Berry lebte hier während der Dreharbeiten zum Film "Cloud Atlas". Und fand inmitten des naturbelassenen Gartens mit typisch mallorquinischer Bepflanzung ideale Bedingungen vor, sich von den Strapazen zu erholen: Ein kleiner Pool auf der Dachterrasse schillert erfrischend grün in der Nachmittagssonne. Darum verteilt stehen Liegen, von denen aus Sie das Naturgedicht bestaunen können, das sich vor Ihnen auftürmt. Oder Sie drehen eine kleine Runde in dem Garten, betasten die Rinde der Pinien und anderer knorriger Gewächse. Etwas versteckt stoßen Sie auf einen verwunschen wirkenden Stein-Sitzkreis, wo Sie eine Tasse Tee schlürfen und den Abend planen können. Vielleicht möchten Sie ja den festen Grillplatz einweihen und später auf der überdachten Terrasse, am großen, von Säulen umsäumten (ein Baumstamm hat sich dazugemogelt) Holztisch, eine Schlemmer-Gala der Extraklasse steigen lassen.
Im Innenbereich der Finca erwartet Sie eine Vermählung moderner und rustikaler Elemente: Wenn Sie am Esstisch Platz nehmen, werden Sie spüren, dass dieser Ort eine lange Geschichte hat. Hier fühlen Sie sich womöglich wie in einem altehrwürdigen Herrenhaus. Einen Raum weiter setzt die ultramoderne Küche gekonnt einen Kontrapunkt: Vielleicht wollte sich in der Reisegruppe ja schon immer jemand mal als Show-Koch ausprobieren. Dann ist jetzt der Moment für den ersten Workshop gekommen: An der u-förmigen Theke in der Küchenmitte finden problemlos zehn Menschen Platz, während an der Kücheninsel mit Edel-Herd bei einem guten Gläschen Wein die Raffinessen der gehobenen Küche erläutert werden können. Und mit Sinnesfreuden kann der Abend dann weitergehen, denn im Erdgeschoss ist ebenfalls ein Heim-Kino mit Projektor und gemütlichen Sesseln untergebracht, wo Sie dann sehen können, was Halle Berry gerade gemacht hat, wenn sie gerade nicht im Pool nebenan plantschte. Im Erdgeschoss finden sich drei stattliche Schlafzimmer, jeweils mit Bad en suite und geschmackvollen, antiquarischen Möbeln. Im Obergeschoss verfügen zwei weitere Schlafzimmer ebenfalls über je ein Bad en suite, außerdem können Sie hier mit Blick auf die Pool-Bergterrasse auf einem Laufband ins Schwitzen geraten. Sollten Sie sich doch auf unerklärliche Weise irgendwann an der Bergkulisse sattgesehen haben, befindet sich hier auch ein Kurzweil stiftendes TV-Gerät.
Eine kurvige Straße führt Sie von dieser besonderen Finca in den malerischen Ort Sóller, der sich seinen ursprünglichen Charme bewahren konnte und ideal für Einkäufe und einen Espresso inmitten von Einheimischen ist. Wenn Ihnen der Sinn nach Meer steht, sind Sie im 8 km entfernten Port de Sóller an der richtigen Adresse: einem Ausgangspunkt für Ausflugsschiffe entlang der Nordwestküste Mallorcas, die unter anderem die Buchten Cala de sa Calobra und Cala de Deià ansteuern. Zu den Dingen, die Sie auf Mallorca unbedingt mal erlebt haben sollten, gehört auch eine Zugfahrt mit dem historischen "Roten Blitz" von Sóller in die Hauptstadt Palma. So kann sich auch ihr Leihwagen einmal ausruhen. Etwas südlich von Sóller kommen im "Jardins d'Alfabia" bei Bunyola Blumenliebhaber auf ihre Kosten. Die himmlisch ruhig gelegene Finca selbst ist idealer Ausgangspunkt für Wander- und Radtouren in die Umgebung. Ansonsten ist auch der 15 km entfernte Golfplatz "Son Termens" schnell erreicht.
(Lizenznummer: ETV/1316, Name: Sa Selrana)
Grundrisse
Video
Preise und Konditionen
- Saisonpreise
- Zusatzleistungen und Kaution (1)
- Inklusivleistungen (12)
- Optionale Extra-Leistungen (1)
- Bestpreis Garantie
Zusatzleistungen und Kaution
- Bar vor Ort muss die "Ecotasa" (Kurtaxe) entrichtet werden. Weitere Infos zur Höhe finden Sie unter: Häufige Fragen (FAQ) Häufige Fragen (FAQ)
Inklusivleistungen
- Eine Rolle Toilettenpapier in jedem Bad
- Handseife in jedem Bad
- Spülmittel und Schwamm in der Küche
- Spülmaschinentabs (falls Spülmaschine vorhanden)
- Endreinigung kostenfrei
- Bettwäsche und Handtücher kostenlos
- Küchentücher
- Flasche Saft
- Flasche Wein (rot /weiß)
- Salz, Pfeffer, Öl, Essig
- Willkommenskorb
- Zwischenreinigung mit Handtücher-/Bettwäschewechsel (bei Buchungen ab 7 Nächten)
Wichtige Buchungsinfos
Auf Anfrage können in dieser Finca bis zu 2 Babysets (Babybett + Hochstuhl) zur Verfügung gestellt werden.Es handelt sich um eine Finca, auf der eine größere Feier während des Aufenthalts gestattet ist. Eine solche Feier ist jedoch in jedem Einzelfall genehmigungspflichtig und daher vor der Buchung unbedingt anzumelden.
Belegungsplan/Verfügbarkeit der Finca
- frei
- An/Abreise
- belegt
- auf Anfrage
Vor Ort betreut Sie:
VicençBesichtigt & fotografiert
Wir besichtigen und fotografieren jedes Objekt.Direkter Kontakt
Wir arbeiten direkt mit den Eigentümern zusammen.Beschrieben
Beschreibungen basieren auf Besichtigungen und Fotos.Bewertungen
Bewertungen
Bewertet von: Maximilian
21.09.2021Die Lage müsste eigentlich 10 Sterne bekommen. Die beiden Gastgeber sind unglaublich hilfsbereit und nett.
- Ausstattung Ausgezeichnet (5)
- Sauberkeit Ausgezeichnet (5)
- Außenbereich Ausgezeichnet (5)
- Lage Ausgezeichnet (5)
- Betreuung vor Ort Ausgezeichnet (5)
- Beratung & Buchung Ausgezeichnet (5)
Bewertet von: Michael
20.10.2019Eine tolle finca oberhalb Sóller. Eine grandiose Aussicht auf den Ort und die umliegende Gegend. Ruhig gelegen und für eine Gruppe von 10 Personen sehr gut geeignet.
- Ausstattung Gut (4)
- Sauberkeit Ausgezeichnet (5)
- Außenbereich Ausgezeichnet (5)
- Lage Ausgezeichnet (5)
- Betreuung vor Ort Ausgezeichnet (5)
- Beratung & Buchung Ausgezeichnet (5)
Bewertet von: Sonja
11.10.2019Die Unterkunft hat eine grandiose Lage, ist sehr sauber und gepflegt, bietet mehr als ausreichend Platz für 10 Personen und hat reizende Eigentümer! Wir haben uns wie zuhause gefühlt!
- Ausstattung Ausgezeichnet (5)
- Sauberkeit Ausgezeichnet (5)
- Außenbereich Ausgezeichnet (5)
- Lage Ausgezeichnet (5)
- Betreuung vor Ort Ausgezeichnet (5)
- Beratung & Buchung Keine Bewertung
Bewertet von: Kerstin
02.06.2019Wir haben unsere Flitterwochen (15.05. bis 29.05.19) mit Freunden in dieser fantastischen Finca verbracht. Ganze 14 Tage waren wir vor Ort. Die Finca liegt oberhalb von Soller, einem tollen Örtchen mit vielen Einkaufsmöglichkeiten (Eroski Supermarkt). Die Anfahrt zur Finca ist aufregend. Hinweis: Das Navi unseres Mietwagens konnte die Adresse nicht finden, daher sind wir mit Google Maps gefahren. Hierüber haben wir den Weg gut finden können. Die Straßen werden immer enger und dann geht's bergauf. Wenn man denkt, es geht nicht weiter ist man praktisch vor der Tür. Die Hausnummer ist die 6 und am Tor steht "SE Selrana". Das Tor einfach öffnen und dann geht's weiter bis zum Tor vor der Finca. Die Übergabe des Schlüssels hat sehr gut geklappt. Wir haben den Eigentümer angerufen, als wir am Flughafen los gefahren sind. Der Vater des Eigentümers wartete schon auf uns. Dann kommt man aus dem Staunen nicht mehr raus. Der ursprünglich belassene Garten lädt zum Verweilen ein. Der Pool ist super schön und auch hier stehen Liegen und ein Tisch mit Stühlen zur Verfügung. Der Ausblick ist enorm. Eine automatische Filteranlage ist vorhanden. Wir konnten den Pool oft nutzen, da er den ganzen Nachmittag über die Sonne darauf scheint. Eine überdachte Terrasse steht hier zur Verfügung. Am zweiten Tag hatten wir morgens kein warmes Wasser. Allerdings wurde dies nach einem Anruf beim Eigentümer sofort behoben. Die Fotos auf "Fincallorca.de" stimmen 1:1 mit der Wirklichkeit überein. Außer der Pool ist auf die untere Terrasse verlegt worden. 5 Zimmer und 5 Bäder sowie 2 Küchen (je mit Geschirrspüler). Die Ausstattung in der Küche z.B. ist für 10 Personen völlig ausreichend. Die Zimmer sind schön eingerichtet und jedes Zimmer hat ein eigenes Bad. Außer die 2 Zimmer im oberen Bereich teilen sich ein großzügiges Bad mit 2 Waschbecken. Das Heimkinozimmer ist gemütlich mit hochwertiger elektronischer Ausstattung (Bose). Von zwei der insgesamt drei Terrassen kann man wunderbar auf den Leuchtturm in Port Sóller an der Westküste schauen. Es gehören 2 Esel und auch Schafe zur Finca. Für die Kinder war dies eine Freude. Die beiden Esel kommen bis ans Tor. Man sollte sich hier beim reinfahren beeilen, ansonsten kommen die Esel mit auf das Grundstück. Nach der Hälfte des zweiwöchigen Urlaubs fand der Bettwäschewechsel mit frischen Handtüchern statt und eine Reinigung des Hauses wurde durchgeführt. Insgesamt war es ein super schöner Urlaub in einer atemberaubenden Finca. Wir kommen gern wieder.
- Ausstattung Ausgezeichnet (5)
- Sauberkeit Ausgezeichnet (5)
- Außenbereich Ausgezeichnet (5)
- Lage Ausgezeichnet (5)
- Betreuung vor Ort Ausgezeichnet (5)
- Beratung & Buchung Ausgezeichnet (5)
Bewertet von: Agentur 5W-50
22.08.2018Weit ab vom Ballermann und den Touristenhochburgen liegt in Sóller die Finca Roca de Sóller. Genau der richtige Ort für einen Workshop und entspannte neun Tage, die wir in der mehr als großzügigen Villa mit fünf Schlafzimmern und fünf Bädern sehr genossen haben. Beim Betreten der Grundstücks und später der Villa kommt allen Besuchern nur ein Ohh und Ahh über die Lippen. 75.000 qm Grundstück .. da läuft oder fährt man schon eine Weile durch die Olivenhaine bis zum zweiten Tor zum direkten Villa-Zugang. Zwei Tore deshalb, da eine kleine Schafherde und die zwei lieben Esel Christa und Klara ziwschen den Oliven wohnen und aufpassen. Wir wählten Soller als Ort aus, da wir vor wenigen Wochen schon einmal in der Nähe von Plama untergebracht waren ... ne, sorry .. das brauchen wir nicht. In Berlin haben wir genug Lärm und Touristen. Ich wollte Entspannung und Erholung und die bietet dieses eher hochpreisige Objekt ab der ersten Minute. Alles ist sauber, der kleine Pool sorgte bei uns ständig für Erfrischung. Die zwei Küchen bieten genügend Platz und Möglichkeiten, um für 8-10 Personen zu kochen und dann auch alles entspannt und schnell zu reinigen. Anfangs wollten wir eine kleinere Finca mit größerem Pool im Landesinneren, aber wir haben den luftigen Standort und atemberaubenden Fernblick in dem Naturschutzgebiet und die schattenspendenden großen Kiefern am Haus zu keiner Stunde vermisst. Von zwei der insgesamt drei Terrassen kann man wunderbar auf den ca. 5 km entfernten Leuchtturm in Port Sóller an der Westküste sehen. Unsere Tipps: Die Bar Molina (hier kann man auch wunderbar einmal hinlaufen ca. 15-20 min. Fussweg ab der Finca) und ein Abendessen oder ein Gläschen Champagner auf der Terrasse am Infinity Pool des 6* Hotels Jumeirah (Es Fanals oder Sushi Sunset Lounge). Bei Regen: Den einen Regenabend haben wir in dem Heimkino genossen. Rechner angeschlossen und zack Netflix an. Mega Sound. Gerne kommen wir wieder.
- Ausstattung Ausgezeichnet (5)
- Sauberkeit Ausgezeichnet (5)
- Außenbereich Ausgezeichnet (5)
- Lage Ausgezeichnet (5)
- Betreuung vor Ort Ausgezeichnet (5)
- Beratung & Buchung Ausgezeichnet (5)
Bewertet von: Susanne
16.12.2017Wir hatten einen phantastischen Aufenthalt, das Haus ist herrlich, der Garten urwüchsig schön. Der Pool der reine Wahnsinn - zwar nicht sehr groß, aber darin zu liegen und auf die Berge hinter dem Haus zu blicken, ist einfach umwerfend. Ebenso nachts dort zu stehen und nach oben zum Sternenhimmel oder hinunter auf das beleuchtete Soller zu schauen. Überhaupt hat die Finca mitsamt Garten eine tolle energetische Ausstrahlung. Sehr schön waren die vielen Tiere. Wir haben zuerst nicht geglaubt, dass die in der Beschreibung erwähnten Esel wirklich »dazugehören" - aber sie und die vielen Schafe gaben dem Urlaub noch mal das besondere Extra. Auch wenn es ein oder zweimal etwas problematisch wurde, weil die Esel, wenn sie gerade in der Nähe waren, versuchten, in den mittleren Bereich des Gartens zu gelangen. Sie mit Möhren abzulenken wird etwas schwierig, wenn man allein ist und das Tor öffnen muss, um mit dem Auto rauszufahren. Trotzdem zählen die Esel definitiv zu den Aspekten des Urlaubs, an die wir uns besonders gern erinnern. Es gab ein paar Mankos, aber diese - die Klimaanlagen in einem Schlafzimmer und im Heimkinozimmer taten es nach zwei Tagen nicht - wurden umgehend behoben; dafür auch Dank an den Mitarbeiter von Fincallorca, den ich am Sonntag erreichte und der meine Nachricht sofort weiterleitete. Gleich am Montag wurde Abhilfe geschaffen. Auch das Problem des nicht richtig funktionierenden DVD/Blue-Ray-Players wurde, wenn auch etwas verzögert, beseitigt. Allerdings hatten wir von vornherein gesagt, dass es nicht dringlich ist. Die Kommunikation mit den Eigentümern war gut, wenn auch etwas ungewöhnlich, weil der direkte Eigentümer nur Spanisch spricht und wir über den Sohn in England per Mail oder Telefon kommuniziert haben - der sich allerdings extrem viel Mühe gegeben hat. Dies bezog sich auch auf die Schlüsselübergabe; hier wäre es schön gewesen, vorher zu erfahren, dass uns an der Finca niemand erwartete. Die Anfahrt ist, gerade beim ersten Mal, gewöhnungsbedürftig, allerdings ist das Autofahren in Soller aufgrund der engen Sträßchen und der vielen Einbahnstraßen generell etwas komplizierter als hierzulande. Nach ein paar Fahrten in die Stadt war es dann aber kein Problem mehr. Die Innenausstattung war insgesamt gut; ein paar weitere Gläser und Tassen hätten gut getan. Jemand von uns hat schließlich einen Satz Gläser gekauft, die wir stehen ließen. Das sollte eigentlich nicht nötig sein, allerdings haben wir es dem Vermieter auch nicht gemeldet. Auf der anderen Seite gab es nach der Hälfte des zweiwöchigen Urlaubs überraschenderweise eine Reinigung des Hauses mit Bettwäschewechsel und frischen Handtüchern und netten Gesprächen mit dem Personal. Ebenso wurde sich regelmäßig um den Pool gekümmert. Insgesamt war es ein toller Urlaub in einer atemberaubenden Finca, und ich hoffe sehr, dass es nicht mein letzter dort gewesen sein wird.
- Ausstattung Ausgezeichnet (5)
- Sauberkeit Ausgezeichnet (5)
- Außenbereich Ausgezeichnet (5)
- Lage Ausgezeichnet (5)
- Betreuung vor Ort Gut (4)
- Beratung & Buchung Ausgezeichnet (5)
Bewertet von: Marita
10.10.2017Leider war der Küchenbereich bei Ankunft nicht sauber (schmutziges Geschirr im Schrank, leere Dosen auf der Ablage, schmutzige Arbeitsfläche) Da die Küche sehr hervorgehoben wird, fanden wir die Ausstattung nicht ausreichend , es gab keine scharfen Messer, keine Wein,- Bier -und Schnapsgläser, nicht genügend kleine Löffel, keine Salatteller, keinen richtig hohen Topf z. B.für Nudeln. Eine Grundausstattung an Gewürzen wäre schon hilfreich. (Könnte mir vorstellen ,das der Vormieter, genau wie wir, einiges hinterlässt) Es gab nur einen deutschsprachigen Sender. Der "Garten " war ungepflegt , Skulpturen teilweise so wackelig, das sie eine Gefahr für unser Enkelkind darstellten. Es gab keinerlei Spielmöglichkeiten , weder draussen noch drinnen) Die Erstanfahrt zur Finca gestaltete sich schwierig, da die Adresse nicht gut ersichtlich war. Es steht die Nr. 4 in der Beschreibung, tatsächlich steht am unteren Tor die Nr. 6 und der alte ? Name der Finca. Die Übergabe durch den Besitzer gestaltete sich durch die Verständigungsprobleme schwierig. Ein Auto ist zwingend erforderlich , da die Stadt fußläufig in 20- 30 Minuten zu erreichen ist und Einkäufe dadurch nur mit dem Auto zu erledigen sind. Der Pool konnte von uns leider nicht genutzt werden, da zu kalt. Das Wasser konnte sich nicht aufheizen, da immer wieder neu befüllt.(Pumpe?) Genossen haben wir aber die Möglichkeit morgens und abends auf der Terasse unsere Mahlzeiten einzunehmen. Ein Großes Lob für ihre Mitarbeiter für die Freundlichkeit, Kompetenz und Hilfsbereitschaft.
- Ausstattung Befriedigend (3)
- Sauberkeit Befriedigend (3)
- Außenbereich Keine Bewertung
- Lage Befriedigend (3)
- Betreuung vor Ort Keine Bewertung
- Beratung & Buchung Ausgezeichnet (5)
Bewertet von: Karin Walter
16.04.2017Das Haus war ausgezeichnet - der Blick sensationell - die Erwartungen von der Internetseite sind zu 100 % erfüllt worden . Bitte die Liegen auf der Dachterrasse auf 10 Stück auffüllen ( derzeit nur 7 vorhanden ) Danke für einen perfekten Urlaub.
- Ausstattung Ausgezeichnet (5)
- Sauberkeit Ausgezeichnet (5)
- Außenbereich Ausgezeichnet (5)
- Lage Ausgezeichnet (5)
- Betreuung vor Ort Gut (4)
- Beratung & Buchung Gut (4)
Vielen Dank für Ihre Bewertung! Es freut uns, dass Ihnen besonders das gemeinsame Frühstücken auf der Terrasse gefallen hat. Dass es dennoch aus Ihrer Sicht Grund zur Beanstandung gab, tut uns leid. Die Küchenausstattung wird der Besitzer durch die fehlenden Gegenstände erweitern. Auch hätte er eine erneute Reinigung angeboten, hätte er von diesem Mangel gewusst. Grundsätzlich ist es immer am besten, bei auftauchenden Schwierigkeiten direkt den Besitzer zu kontaktieren, damit umgehend Abhilfe geschaffen werden kann. Wir hoffen, Sie wieder einmal in dieser oder einer anderen der vielen Fincas aus unserem Programm wiederzusehen!